Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen FLUX AI SYSTEMS, Inh. Philipp Frunzke (nachfolgend „FLUX") und dem Auftraggeber.

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Leistungserbringung
  4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  5. Laufzeit und Kündigung
  6. Mitwirkungspflichten
  7. Datenschutz
  8. Haftungsbeschränkung
  9. Geheimhaltung
  10. Höhere Gewalt
  11. Nutzungsrechte
  12. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen FLUX und dem Auftraggeber über die Erbringung von Automatisierungs-Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die im individuellen Auftrag spezifizierten Leistungen — typischerweise:

  • Konzeption, Aufbau und Implementierung von Automationen (Setup)
  • Laufender Betrieb, Monitoring und Wartung der Automationen (Managed Service)
  • Schulung und Übergabe an den Auftraggeber

§ 3 Leistungserbringung

FLUX erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Setup-Leistungen sind nach Abnahme, monatliche Leistungen sind monatlich im Voraus fällig. Zahlungsziel: 12 Tage netto ohne Abzug.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Verträge über Managed Services haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt FLUX sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen nicht zu Lasten von FLUX.

§ 7 Datenschutz

Soweit FLUX personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 8 Haftungsbeschränkung

FLUX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt — höchstens auf den Betrag der dreifachen monatlichen Nettovergütung.

§ 9 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten — auch nach Ende des Vertrages für einen Zeitraum von 5 Jahren.

§ 10 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe auf eingesetzte Drittanbieter) ist FLUX für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht befreit.

§ 11 Nutzungsrechte

Templates, Konfigurationen, Dokumentationen und Tools, die FLUX im Rahmen der Vertragserfüllung einsetzt oder erstellt, bleiben grundsätzlich Eigentum von FLUX. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages. Eigene Daten des Auftraggebers bleiben uneingeschränkt dessen Eigentum und werden bei Vertragsende auf Wunsch in CSV oder JSON exportiert; alle Kopien werden danach DSGVO-konform gelöscht.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Bad Sachsa. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt.

Stand: Mai 2026